Terror:  Ängste sind normal!

BDP gibt psychologische Tipps

Viele Menschen erleben diffuse Ängste angesichts der Nachrichtenlage nach den Terroranschlägen in Paris und den Terrorwarnungen. „Es ist ganz normal, dass diese Gefühle entstehen und jeder Mensch reagiert unterschiedlich stark“, erklärt der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) Prof. Dr. Michael Krämer. „Die Ängste haben zum einen eine Schutzfunktion, werden zum anderen aber auch durch Sicherheitsmaßnahmen in Gang gehalten und verstärkt.“ Sein Tipp ist, die Angst zuzulassen, sie hinsichtlich des konkreten Risikos zu prüfen und den Umgang damit in den eigenen Planungen zu reflektieren. Es gilt, trotz Ängstlichkeit Entscheidungen über Aktivitäten zu treffen, diese umzusetzen und sich somit als handlungsfähig zu erleben.
Keiner sollte sich zwingen und etwas tun, was ihn überfordert, zum Beispiel auf Großveranstaltungen zu gehen, wenn man erwartet, sich dort nicht wohlzufühlen. Stattdessen kann es sinnvoll sein, sich bewusst für eine andere Handlung zu entscheiden, um sich nicht hilflos zu fühlen.
Sich Ängsten hinzugeben, verstärkt diese anstatt sie zu beseitigen. Ein Tipp ist auch, sich gezielt zu informieren und sich nicht von negativen Nachrichten im Minutentakt berieseln zu lassen. „Diese halten Ängste und Unsicherheit in Gang. Es sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass die Medienpräsenz oft im Widerspruch zu dem realen Risiko steht“, sagt Krämer und erinnert an Beispiele wie die Vogelgrippe oder BSE.

Quelle: Pressemitteilung 15/2015 des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen
18. November 2015

 

Psychologe: Lehrer brauchen starke Persönlichkeit und Selbstachtung

Interview: Stina Bebenroth, dpa

 

Ärger und Wut im Zaum halten zu können ist eine Grundvoraussetzung, um mit Kindern zu arbeiten. Lehrer müssen deshalb kontinuierlich an sich arbeiten, sagt ein Coach, der sich auf Pädagogen spezialisiert hat.

 

Kassel (dpa/lhe) – Lärm in der Klasse und freche oder den Unterricht störende Schüler – dem sind Lehrer oftmals ausgesetzt. Der Psychologe Jürgen Detering aus Bremervörde berichtet im Interview der Nachrichtenagentur dpa, wie Lehrer mit ihrer Aggression umgehen sollten, wenn Schüler sie an den Rand des Wahnsinns bringen. Detering studierte selbst Lehramt und hat seit Jahren den Fokus auf die Superversion und das Coaching von Lehrkräften gelegt.

 

Frage: In welchen Situationen geraten Lehrer an ihre Grenzen?

 

Antwort: Wie auch für die meisten Menschen ist es für Lehrkräfte schwierig, wenn sie bloßgestellt werden. Die alltägliche Situation an Schulen, wo Lehrer allein vor einer ganzen Klasse stehen, kann das natürlich begünstigen. Das Zur-Schau-Stellen der persönlichen Missachtung kann dabei verschiedenste Formen annehmen, von Ignorieren der Lehrkraft, über die Weigerung zur Mitarbeit bis hin zu massiven Störungen des Unterrichts.

 

Frage: Schlagen ist schon lange verboten. Wie können Lehrer mit ihrer Aggression umgehen, wenn Schüler sie schier wahnsinnig machen?

 

Antwort: Als Lehrkraft muss ich zwecks Aufrechterhaltung meiner seelischen Stabilität daran arbeiten, meine Persönlichkeit zu stärken und eine hohe Selbstachtung aufzubauen und zu bewahren. Nur so ist es möglich, den Spagat zwischen empathischem Eingehen auf die Schüler einerseits und klarer Abgrenzung anderseits zu pflegen. Lehrkräfte können das aber nicht ausschließlich durch Arbeit an ihrer eigenen Persönlichkeit auffangen. Vielmehr benötigt man auch eine bestimmte Kultur in der gesamten Schule, die in gemeinsamer Arbeit des Kollegiums unter Einbezug der Eltern erarbeitet werden muss.

 

Frage: Was raten Sie Lehrern, die ernsthafte Probleme damit haben, ihre Wut und ihren Frust im Zaum zu halten?

 

Antwort: Wer tatsächlich seine Wut nicht im Zaum halten kann, kann nicht professionell arbeiten. Die Fähigkeit, seine Aggressionen oder Wutgefühle zu regulieren, ist eine Grundvoraussetzung für viele Berufe, so auch für Lehrkräfte. Wer als Lehrkraft feststellt, dass dies nicht mehr gelingt, kann ja nicht einfach den Beruf wechseln. Daher empfehle ich einer solchen Lehrkraft, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die ausreichende Regulierung der eigenen Aggressionen oder der eigenen Ohnmachtsgefühle, die zur Wut führen, ist gut lernbar und mit professioneller Hilfe trainierbar, zum Beispiel im Rahmen von Verhaltenstrainings oder bei Bedarf im Rahmen einer Psychotherapie.

 

ZUR PERSON: Jürgen Detering (67) arbeitet als Coach und Supervisor für Lehrer. Zuvor machte er das Staatsexamen für Lehramt an Volks- und Realschulen und sein Diplom in Psychologie. Direkt im Anschluss begann er eine Tätigkeit als Schulpsychologe. Seit 1987 betreibt er eine eigene psychologisch-psychotherapeutische Praxis. Detering lebt in Bremervörde.

Mit freundlicher Genehmigung der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg, www.dpa.de

 

Die Europäische Föderation der Psychologenverbände (EFPA) unterstreicht 
anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April die Bedeutung des 
individuellen Verhaltens für die Gesundheit. „In Zeiten gefährdeter 
Finanzierung der Gesundheitssysteme durch aufwendige medizinische Maßnahmen 
ist es wichtig, mehr auf kosteneffektive Maßnahmen zur Erhaltung der 
Gesundheit zu schauen, wozu insbesondere unser eigenes Verhalten zählt“, 
erklärt der Prof. Dr. Ralf Schwarzer, Mitglied des Ständigen Ausschusses 
Psychologie und Gesundheit der EFPA.

Am 7. April feiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 
Weltgesundheitstag. Die Europäische Föderation der Psychologenverbände 
(EFPA) nimmt dies zum Anlass, Regierungen und Politiker aufzufordern, die 
Einsatzmöglichkeiten von psychologischen Erkenntnissen im 
Gesundheitsbereich stärker zu berücksichtigen. „Europa steht vor enormen 
Herausforderungen für die Gesundheitssysteme aufgrund der Tatsache, dass 
wir länger leben und deshalb eher altersbedingte Erkrankungen entwickeln“, 
erklärt Prof. Dr. Ralf Schwarzer von der deutschen Psychologenföderation. 
„Leider neigen wir dazu, statt auf kostengünstigere Präventionsmaßnahmen 
wie zum Beispiel die Förderung unserer eigenen Gesundheitsverhaltensweisen 
mehr Aufmerksamkeit auf kostspielige Behandlungsverfahren zu richten.“

In der Tat hat die Forschung in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich 
gezeigt, dass die körperliche und die geistige Gesundheit stark von 
Verhalten beeinflusst werden – zum Beispiel durch das Rauchen, den 
Alkoholkonsum, die körperliche Aktivität, eine ausgewogene Ernährung, 
ausreichenden Schlaf, Ruhe und Entspannung, die Nutzung von 
Gesundheitsfürsorge oder die alltägliche Hygiene. „Dies sind alles Risiko- 
oder Gesundheitsverhaltensweisen – und Verhalten ist die Domäne, für die 
Psychologen die Experten sind.“ sagt Schwarzer. „Psychologen können den 
Menschen helfen, ihre Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und 
dafür sorgen, dass Risikoverhalten durch Gesundheitsverhalten ersetzt 
werden. Leider stellen wir fest , dass wir heute trotz der massiven 
Herausforderungen, denen wir hier in Europa begegnen, immer noch nicht 
genügend Ressourcen in die Prävention investieren, die den Menschen bewusst 
zu macht, dass sie selbst eine entscheidende Rolle ausüben können, die 
Verantwortung über ihre eigene Gesundheit und die anderer übernehmen zu 
können! Wir könnten dies durch die Translation, also den Brückenschlag, von 
psychologischen Forschungserkenntnissen in die Praxis der 
Gesundheitsversorgung erreichen. Den Gesundheitspsychologen kommt eine 
wichtige Rolle in unseren Gesundheitssystemen zu.“

Berlin, 27. November 2013: Wartezeiten für psychisch kranke Menschen von mehr als drei Monaten sind auch einer neuen Bundesregierung zu lang. CDU/CSU und SPD planen, die Versorgung psychisch kranker Menschen auszubauen. „Damit psychisch kranke Men- schen schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten, müssen flächendeckend offene Sprechstunden ermöglicht werden für eine Erstuntersuchung und Indikationsstellung“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Patienten, bei denen ein Behandlungsbedarf festgestellt wird, brauchen in angemessener Frist eine Versorgung. Aus Sicht der BPtK müssen dafür Beratungs- und Therapieangebote erheblich flexibler und bürokratieärmer gestaltet werden. Notwendig sind außerdem der Ausbau von themen- oder krankheitsspezifischer Gruppenpsychotherapie, aber auch die Entwicklung weiterer ergänzender Angebote wie z. B. eine qualitätsgesicherte mediengestützte Selbsthilfe. Zur Differenzierung des psychotherapeutischen Leistungsangebots ge- hört zudem eine Reform der Psychotherapie-Richtlinie, die sicherstellt, dass bei chronisch kranken Menschen erfolgversprechende Psychotherapien nicht mehr abgebrochen werden müssen. Schließlich ist der flächendeckende Aufbau einer vernetzten, multiprofessionellen, ambulanten Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen dringend, um ihnen vermeidbare Krankenhauseinweisungen zu ersparen.

Die BPtK kritisiert, dass die Ruck-Zuck-Mentalität der Krankenkassen Eingang in die gesundheitspolitische Agenda der großen Koalition gefunden hat. Schon jetzt sind rund die Hälfte der durchgeführten Psychotherapien Kurzzeittherapien, also Therapien mit maximal 25 Sitzungen. „Pauschale Forderungen der Krankenkassen nach einem Ausbau der Kurzzeittherapie sind deshalb unsinnig. Stets ist zu berücksichtigen, dass Menschen häufig an mehreren psychischen Störungen erkranken oder bei schweren, komplexen oder chroni- schen Krankheitsverläufen deutlich längere Behandlungen benötigen“, so BPtK-Präsident Richter.

Die BPtK fordert schließlich eine nationale Antistigma-Kampagne. Im Rahmen eines Aktionsprogramms „Psychische Gesundheit“ sollten wirksame Präventionsansätze ressortübergreifend zusammengeführt und gestärkt werden. Durch frühzeitige und niedrigschwellige Maßnahmen können psychische Erkrankungen vermieden, die Versorgungssysteme entlastet und Wartezeiten auf eine leitliniengerechte Behandlung deutlich verkürzt werden. 

Quelle: Pressemitteilung Bundespsychotherapeutenkammer 27.11.2013

Berlin, 26. November 2013: Psychische Erkrankungen bleiben zu häufig unerkannt, auch bei Soldaten. Stigmatisierung und Karrierenachteile führen bei der Bundeswehr dazu, dass Angststörungen, Depressionen und Suchterkrankungen häufig nicht erkannt und behan- delt werden. Psychische Erkrankungen sind allerdings gut behandelbar. „Es spricht nichts dagegen, dass ein Soldat, der psychisch krank war, aber erfolgreich behandelt wurde, seinen Dienst weiter fortsetzt – und auch an Auslandseinsätzen teilnimmt“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Ein Einsatzverbot bei psychischen Vorerkrankungen wäre inakzeptabel. Sonst dürften z. B. Notärzte, die ebenfalls ein erhöhtes Risiko haben, einem traumatischen Erlebnis ausgesetzt zu werden, ihrer Arbeit nicht weiter nachgehen.“

„Es gibt zuverlässige Methoden, psychische Erkrankungen zu erkennen“, erklärt BPtK-Präsident Richter. Soldaten sollten vor Beginn eines Auslandseinsatzes auf das Vorliegen einer akuten und unter Umständen unbehandelten psychischen Erkrankung untersucht wer- den. Hierfür liegen gut validierte Instrumente wie z. B. die CIDI-Screening Skalen (Composite International Diagnostic Interview Screening Scales, CIDI-SC) vor. Erst bei auffälligen Werten muss dann ein klinisch-diagnostisches Gespräch mit einem entsprechenden Facharzt oder Psychotherapeuten erfolgen.

Nach einer aktuellen Studie der Technischen Universität Dresden haben 20 Prozent der Soldaten, die in Auslandseinsätze geschickt werden, psychische Vorbelastungen. Dieser Anteil entspricht dem Anteil von psychisch kranken Männern in der Gesamtbevölkerung. Unerkannt vorbelastete Soldaten, so diese Studie, haben jedoch das vier- bis sechsfache Risiko, mit einer neuen psychischen Erkrankung aus dem Einsatz zurückzukehren. 

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer, Pressemeldung 26.11.2013

Der Verbrauch von Antidepressiva in Deutschland ist von 2007 bis 2011 um fast 50 % (genau: 46%) gestiegen. Dies geht aus dem Gesundheitsreport der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor, der am Donnerstag in London veröffentlicht wurde.

Über die Gründe für den Anstieg kann nur spekuliert werden- klare Aussagen sind nicht möglich.

Denkbare Ursachen:

Früher waren psychische Erkrankungen wie Depressionen gesellschaftlich diskriminiert- es durfte sie nicht geben.

Heute ist es besser akzeptiert, dass es Depressionen gibt, und dass sie behandelt werden können (und sollten).

Auch im Gesundheitswesen gibt es eine bessere Wahrnehmung für Depressionen.

Allerdings hat sich noch nicht bei allen Akteuren herumgesprochen, dass nach der  Nationalen Versorgungsleitlinie für Unipolare Depressionen  Antidepressiva zur Erstbehandlung leichter Depressionen nicht generell eingesetzt werden sollten, und dass Psychotherapie auch bei mittelschweren bis schweren Episoden gleichwertig zu einer medikamentösen Behandlung angeboten werden kann.

Die Umsetzung scheitert vermutlich an der völlig unzureichenden Versorgung mit Psychotherapie. Wenn bei Psychotherapeutinnen Wartezeiten von 9-12 Monaten bestehen, bleibt als Mittel der Behandlung dann nur die medikamentöse Behandlung mit Antidepressiva oder die stationäre Behandlung.

Privatpatienten haben es da leichter: Sie können sich statt bei den überlaufenen Praxen der Kassenpsychotherapeuten auch in reinen Psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen- dort gibt es nur kurze Wartezeiten.

Berlin, 10. September 2013: Psychisch kranke Soldaten finden zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Dazu unterzeichneten gestern Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Bundesministerium der Verteidigung eine Vereinbarung, die am 16. September 2013 in Kraft tritt. Soldaten mit psychischen Erkrankungen können damit künftig in einem geregelten Verfahren Psychotherapeuten in Privatpraxen konsultieren. „Trau- matisierte Soldaten werden damit deutlich leichter einen ambulanten Behandlungsplatz finden“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die überlaufenen Praxen der für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Psychotherapeuten angewiesen.“

Bisher warten Patienten bei Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung durchschnittlich drei Monate auf ein erstes Gespräch. In ländlichen Regionen, in denen sich viele Bundeswehrstandorte befinden, sind mehr als sechs Monate Wartezeit die Regel. Der Vertrag mit der BPtK schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von Soldaten durch Psychotherapeuten in Privatpraxen. Bisher war dafür eine aufwendige Einzelfallprüfung notwendig.

Die BPtK wird die Bundeswehr dabei unterstützen, eine ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten für die Versorgung von Soldaten zu finden. Außerdem sind spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeuten vorgesehen. In der Regel wird für die Behandlung eine Vergütung in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung (GOÄ) gezahlt, was in etwa der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Für die Behandlung von Soldaten durch kassenzugelassene Psychotherapeuten ändert sich durch den Vertrag nichts. Diese erfolgt weiterhin ausschließlich nach dem bereits existierenden Vertrag, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit der Bundeswehr geschlossen hat.

Die unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Soldaten war in letzter Zeit immer wieder Gegenstand der politischen Debatte. So kritisierte der Wehrbeauftragte in seinem Bericht 2012: „So kommt es immer wieder vor, dass Soldatinnen oder Soldaten von Truppenärzten Probesitzungen bei Therapeuten verschrieben bekommen, eine Langzeittherapie aber von der Bundeswehr als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, weil diese Therapeuten nicht über die erforderliche Zulassung verfügen. Die Betroffenen müssen sich dann einen neuen Therapeuten suchen. Bereits entstandene Vertrauensverhältnisse werden so obsolet. Solche Situationen sind für die durch ihre Traumatisierung schon genug belasteten Soldatinnen und Soldaten unzumutbar und unbedingt zu vermeiden.“

Quelle: Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer  vom 10.09.2013

 

Berlin, 29. April 2013: Psychisch kranke Patienten müssen nach einer Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer immer häufiger auf das Kostenerstattungsverfahren zurückgreifen, weil sie keinen Behandlungsplatz bei einemKassen-Psychotherapeuten finden. Von 2003 bis 2012 haben sich die Ausgaben der Krankenkassen für Kostenerstattungen für Psychotherapie verfünffacht, von knapp acht Millionen Euro auf über 41 Millionen Euro. Allein von 2011 auf 2012 sind sie um 25 Prozent gestiegen.

„Ohne die Behandlungsplätze von Psychotherapeuten in Privatpraxen ist oft eine gesicherte Versorgung von psychisch kranken Menschen nicht mehr möglich“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Die künstliche Ver- knappung der zugelassenen Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt für die Patienten weiterhin ein großes Problem. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen kommen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht ausreichend nach, eine recht- zeitige Behandlung in der Regelversorgung sicherzustellen.“

Findet ein gesetzlich krankenversicherter Patient keinen Behandlungsplatz bei einem Kassen- Psychotherapeuten, so kann er bei seiner Krankenkasse die Behandlung durch einen nicht an der Kassenversorgung teilnehmenden, aber ebenso qualifizierten Psychotherapeuten beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine „unaufschiebbare Leistung“ handelt. „Psychische Erkrankungen erfordern in der Regel solche unaufschiebbaren Leistungen. Ein Patient sollte nicht länger als drei Wochen auf einen ersten Termin beim niedergelassenen Psychotherapeuten warten müssen“, erklärt BPtK-Präsident Richter.

Diese Anträge auf Kostenerstattung gelten nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von höchstens fünf Wochen von der Krankenkasse entschieden werden. Dies stellte das BMG in seiner Antwort auf die schriftli-che Frage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink klar. Danach gelten die neu geregelten Fristen auf Leistungen (§ 13 Absatz 3a SGB V) auch für die Regelungen der Kostenerstattung (§ 13 Absatz 3 SGB V).

„Der Gesetzgeber hat hier der Praxis einiger Kassen einen Riegel vorgeschoben“, erläutert Richter. „Seit einiger Zeit berichten Versicherte der BPtK immer wieder, dass ihre Kassen Kostenerstattungsanträge einfach liegen lassen. Zukünftig können Krankenkassen die Be- handlung so nicht mehr verzögern.“ Die Frist beträgt drei Wochen und – soweit Gutachten eingeholt werden – fünf Wochen.

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung ebenfalls klar, dass die tatsächlich entstandenen Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten zu erstatten sind. Der Erstattungsanspruch ist nicht auf die Höhe der Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

 

Berlin, 17. Mai 2013: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt davor, die di- agnostischen Kriterien für psychische Erkrankungen aufzuweichen. Anlässlich der mor- gen erscheinenden Neufassung des Diagnostik-Handbuchs für psychische Störungen DSM-V in den USA, kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter, dass darin Trauer nach dem Verlust einer nahestehenden Person bereits nach zwei Wochen als Krankheit eingestuft werden kann. „Wer intensiv trauert, erfüllt zwar häufig formal die Kriterien ei- ner Depression, ist aber nicht krank“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Die meisten Trau- ernden verkraften ohne Behandlung den Verlust einer geliebten Person. Der Schmerz von Trauernden kann durchaus Monate oder über ein Jahr dauern und sollte nicht als be- handlungsbedürftig gelten.“

Die „American Psychiatric Association“ (APA) veröffentlicht am 18. Mai 2013 die fünfte Fassung ihres Handbuchs DSM-V („Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders V“). Das Handbuch wird auch die Neufassung des Klassifikationssystems ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beeinflussen. Im Kapitel V des ICD-10 sind die psy- chischen Erkrankungen beschrieben, aufgrund derer ein Mensch in Deutschland von Ärz- ten und Psychotherapeuten als krank diagnostiziert werden kann. „Für die Entwickler des ICD-11 sind die Kritikpunkte am DSM-V sicherlich wichtige Warnsignale“, sagt BPtK- Präsident Richter.

Auch bei ADHS dürften die WHO-Experten nicht den US-Psychiatern folgen. Zukünftig müssen im DSM-V motorische Unruhe und mangelnde Konzentrationsfähigkeit erstmalig vor dem zwölften Lebensjahr aufgetreten sein. Bisher gilt die Regel, dass diese Sympto- me bereits vor dem siebenten Lebensjahr zu beobachten gewesen sein müssen, damit eine ADHS-Diagnose gestellt werden kann. Mit dem Heraufsetzen des Lebensalters er- höht sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Erwachsenen, die eine ADHS-Diagnose erhalten können, erheblich. „Die ADHS-Kriterien sollten jedoch aus- schließen, dass darunter auch Kinder und Jugendliche erfasst werden, die in erster Linie spezifische schulische oder berufliche Probleme haben“, fordert BPtK-Präsident Richter. In Deutschland erhält knapp jeder fünfte Junge zwischen dem siebten und zwölften Le- bensjahr eine ADHS-Diagnose und circa jeder zehnte Junge bekommt im Laufe der Kind- heit und Jugend mindestens einmal Methylphenidat verordnet. „Angesichts dieser Häu- figkeiten ist auch in Deutschland von einer deutlichen Überdiagnostik und pharmakologi- schen Übertherapie bei ADHS auszugehen“, kritisiert BPtK-Präsident Richter.

Schließlich geraten auch Wutausbrüche von Kindern und Jugendlichen in das erweiterte diagnostische Raster des US-Psychiatrie-Handbuchs. „Die neue Diagnose „Disruptive Mood Dysregulation Disorder“ (DMDD) ist ein hilfloser Versuch, eine US-spezifische Überdiagnostik von bipolaren Störungen bei Kindern in den Griff zu bekommen“, erklärt BPtK-Präsident Richter. „Damit wird allerdings der nächsten Diagnose-Epidemie der Weg gebahnt.“ Grundsätzlich sei die Forschung zu überdurchschnittlich häufigen und starken Wutausbrüchen vor allem bei Jungen viel zu dürftig, um damit eine neue diagnostische Kategorie zu begründen. „Dabei ist das Risiko sehr groß, heftige emotionale Reaktionen von Kindern und Jugendlichen in Reifungskrisen als krank abzustempeln. Insbesondere drohen andere Gründe für wiederholte Temperamentsausbrüche wie ungelöste Konflikte mit Eltern, Lehrern oder Gleichaltrigen aus dem Blick zu geraten.“

Sinnvoll erscheint dagegen die Aufnahme des pathologischen Glückspiels als Verhaltens- sucht in das DSM-V. Bisher war krankhaftes Glücksspiel unter den Impulskontrollstörun- gen eingruppiert. Die Mechanismen dieser psychischen Erkrankung sowie deren Behand- lungsverläufe legen jedoch eine Korrektur dieser Einordnung nahe. Insbesondere die massiven Auswirkungen des Glücksspiels, wie z. B. ruinös hohe Schulden, rechtfertigen es, von einer Verhaltenssucht zu sprechen.

Auch wiederholte Heißhungerattacken (Binge-Eating-Störung) können eine psychische Erkrankung sein. Kritisch erscheint aber, dass die Kriterien für Häufigkeit und Dauer der Essanfälle im DSM-V deutlich abgesenkt wurden. Danach soll eine Person bereits dann krank sein, wenn sie drei Monate lang einmal pro Woche die Kontrolle darüber verliert, wie viel sie isst. Bisher lag das diagnostische Kriterium für diese Essstörung bei mindes- tens zwei Anfällen pro Woche über mindestens sechs Monate. Abgesehen von dieser will- kürlichen Festlegung, für die es keine empirische Evidenz gibt, sollten als zusätzliche Kri- terien außerdem die Gewichtszunahme berücksichtigt bzw. diese Diagnose bei nur leich- tem Übergewicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

 

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Pressemitteilung Nr. 5/13
29. April 2013

** Arbeit darf gesund sein **
* BDP-Kampagne „Gesunde Arbeit“ mit Broschüren zu Burnout und Führung *

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologinnen (BDP) 
fordert, dass Führungskräfte das Know-how von Psychologen stärker abrufen 
sollten. Angesichts des demografischen Wandels und des Kampfes um 
Fachkräfte, müssen sie sich für die Zukunft gut aufstellen. „Besonders 
Führungskräfte können mit ihrem Verhalten das Teamklima und so auch die 
Mitarbeiter positiv beeinflussen. Jedoch schöpfen viele die Potenziale der 
Führung nicht richtig aus“, betonte BDP-Präsidentin Sabine Siegl am Rande 
der halbjährlichen Verbandskonferenz. „Wer sich wohl fühlt, engagiert sich 
auf Dauer. Es geht nicht nur darum, die besten Fachkräfte zu rekrutieren, 
sondern sie auch zu halten und zu motivieren.“

Das Thema „gesunde Führung“ wird in vielen Betrieben noch stiefmütterlich 
behandelt. Dabei beweisen Zahlen, dass Führungskräfte bei einem 
Abteilungswechsel ihren Krankenstand „mitnehmen“. Des Weiteren ist auch 
belegt, dass Kränkungen krank machen können.

Insbesondere beobachten Psychologen, dass bei bereits erkrankten 
Mitarbeitern die Rückkehr ins Berufsleben nicht immer gelinge. Auch bei der 
Einbindung und bei der Chancengleichheit für ältere Arbeitnehmer sehen die 
Psychologen noch Potenzial. Dafür können Führungskräfte mit speziellen 
Trainings oder psychologischem Coaching gut vorbereitet werden. Es gilt, 
die wertvollen Mitarbeiter motiviert und gesund in die Zukunft zu führen.

Der BDP verstärkt in diesem Jahr sein Engagement für das betriebliche 
Gesundheitsmanagement. In seiner Kampagne „Gesunde Arbeit“ erscheint heute 
die zweite Broschüre der Reihe „Führung und Gesundheit“. Bereits erschienen 
ist eine zum Thema „Burnout“. Beide Broschüren stehen kostenfrei unter 
www.bdp-verband.de/gesunde-arbeit zum Download bereit. Elf weitere sind 
noch geplant, die auf derselben Webseite abonniert werden können.

Link zur aktuellen Broschüre „Führung und Gesundheit“
www.bdp-verband.de/bdp/archiv/gesunde-arbeit/BDP-Broschuere-02-Fuehrung-und-
Gesundheit.pdf

Diese Pressemitteilung steht auch als PDF zur Verfügung:
www.bdp-verband.de/bdp/presse/2013/05_BDP_Pressemitteilung.pdf

Über den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP):
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) 
vertritt die beruflichen und politischen Interessen der niedergelassenen, 
angestellten und beamteten Psychologen und Psychologinnen aus allen 
Tätigkeitsbereichen. Diese sind unter anderem: Gesundheitspsychologie, 
Klinische Psychologie, Psychotherapie, Schulpsychologie, Rechtspsychologie, 
Verkehrspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Umweltpsychologie und 
Politische Psychologie. Der BDP wurde 1946 gegründet und ist 
Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Rund 
11500 Mitglieder sind im BDP organisiert.
Besuchen Sie den BDP im Internet:
www.bdp-verband.de